Was ist ein Kleingarten

Was ist ein Kleingarten?
Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts entstand bereits das Kleingartenwesen. Bis heute sorgen unsere Kleingärten als grünen Oasen für die Natur und damit für unsere Gesundheit und Erholung inmitten von Gemeinden und Stätten. Sie bieten Lebensräume für Tiere und Förden das Naturverständnis der Gärtner und Besucher. Gleichzeitig wird in den Vereinen ein wichtiger Beitrag für eine soziale Gesellschaft realisiert.

Ein Blick ins Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in § 1 zeigt: Ein Kleingarten wird als ein Garten definiert, der:

„1: zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (Kleingärtnerische Nutzung)“

Hieraus ergibt sich die Berühmte 1/3 Regelung welche durch den BGH geschaffen wurde und lautet: „Das mindestens ein drittel der Gartenfläche für den Obst und Gemüseanbau genutzt werden muss“. Hieraus ist auch zu erkennen das der Freizeitgedanke erst an zweiter stelle steht weswegen einfache Freizeitgärten die nur aus Rasen, Blumen und Gartenlaube bestehen in unseren Anlagen nicht gewollt sind.

Pachtverhältnis
Ein Kleingarten wird grundsätzlich gepachtet. Der Kleingartenverein tritt dabei als Generalpächter auf. Um einen Kleingarten pachten zu können, ist die Mitgliedschaft in unserem Kleingartenverein Voraussetzung. Wer einen Kleingarten pachten möchte, kann sich gerne bei unserem Vorstand melden. Laube und Pflanzbestand zählen allerdings nicht zur Pacht. Sie gehören dem Pächter und werden bei Pachtwechsel abgelöst.

Kleingärtnerische Nutzung
Das Bundeskleingartengesetz schützt den besonderen Pachtstatus von Kleingartenanlagen, solange sie die vorgegebenen Eigenschaften erfüllen: Mindestens ein Drittel der Fläche soll für den Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden. Laube, Wege, Terrasse und Kompost dürfen ein weiteres Drittel in Anspruch nehmen. Das letzte Drittel steht der Gestaltung mit Zierpflanzen oder als Rasenfläche frei. Daneben wird die Bewirtschaftung auch durch die Satzung und Gartenordnung des Kleingartenvereins geregelt.