Gemeinschaftsarbeit und Vereinsarbeit im Kleingartenverein

Gemeinschaftsarbeit und Vereinsarbeit: Gemeinsam Gärtnern, Gemeinsam Wachsen
Kleingärten dienen nicht nur dem Obst- und Gemüseanbau und sind auch nicht nur grüne Oasen der Erholung, sondern auch Orte, an denen Gemeinschaft gelebt wird. Die Gemeinschaftsarbeit und die Vereinsarbeit im Kleingartenverein spielt eine zentrale Rolle, um das Miteinander zu fördern, den Zusammenhalt zu stärken und die

Gemeinschaftsflächen und Gebäude zu pflegen und es einfach zu ermöglichen das wir unsere Gärten genießen können. Denn ohne unserem Kleingärtnerverein Kellinghusen e.V. kann es unsere Kleingärten nicht geben, deswegen ist unsere gemeinsame Arbeit,
an und in dem Verein, so wichtig.

Unterschied Gemeinschaftsarbeit und Vereinsarbeit
Die Gemeinschaftsarbeit umfasst in der Regel alle Tätigkeit rund um die Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftsgebäude um diese instand zu halten usw. Hierzu zählen z.B. arbeiten wie Rasenmähen, Unkraut entfernen, Gebäude reparieren und sanieren. Vereinsgeräte überholen, Bäume des Vereins beschneiden und vieles mehr. Um alle diese Aufgaben erledigen zu können, gibt es für die Gemeinschaftsarbeit eine Mindestanzahl an Pflichtstunden die jeder Gartenpächter einzubringen hat.  Und hier ist auch schon der große Unterschied zur Vereinsarbeit.

Bei der Gemeinschaftsarbeit ist im Grunde nur der Pächter eines Gartens verpflichtet diese zu leisten, bei der Vereinsarbeit ist aber jedes Mitglied verpflichtet an der Vereinsarbeit teilzunehmen.

Denn schon alleine mit der Mitgliedschaft im Verein verpflichtet sich jedes Mitglied sich an der Vereinsarbeit zu beteiligen. Das ist die Grundlage eines jeden Vereins, dass Mitglieder sich für Ihren Verein interessieren und sich im Vereinsleben einbringen auch ohne Pflichtstunden.
Ein Großteil der Vereinsarbeit übernehmen die von den Mitgliedern gewählten Funktionären, wie z.B. die Vorsitzenden, die Koppelobmänner bzw. Koppelobfrauen oder der Festausschuss usw. Dennoch fällt immer wieder weitere Vereinsarbeit an wie z.B. die Arbeiten zum Vorbereiten von Festlichkeiten und auch die Teilnahme an Festlichkeiten im Verein.

Gemeinschaftsarbeit und Ersatzgeld für die Pflichtstunden
Wie oben bereits geschrieben gibt es bei der Gemeinschaftsarbeit sogenannte Pflichtstunden die ein Pächter mindestens zu leisten hat. Wenn er diese nicht leistet, dann muss er dafür ein sogenanntes Ersatzgeld leisten. Dieses Ersatzgeld dient dem Zweck das Möglichst viele Pächter sich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen damit wir alle notwendigen Arbeiten auch erledigen können.

Pflichtstunden:

  • Von April bis September 12 Stunden.
  • Von Oktober bis Dezember 3 Stunden.

Gesamt 15 Pflichtstunden in der Gemeinschaftsarbeit.

Ersatzgeld: 

  • Von April bis September 12 Euro je nicht geleistete Stunde.
  • Von Oktober bis Dezember 15 Euro je nicht geleistete Stunde.

Jeder Pächter ist selbst dafür verantwortlich, dass er dem Verein gegenüber nachweisen kann, das er seine Pflichtstunden geleistet hat. Hierfür führen die Koppelobleute, welche die Gemeinschaftsarbeit organisieren, eine Unterschriftenliste in welche jeder der Gemeinschaftsarbeit geleistet hat Unterschreiben muss und er erhält von den Koppelobleuten einen Abschnitt (Bon, Quittung) auf dem seine Stundenanzahl und das Datum eingetragen sind. Mit diesen Dingen kann jeder Pächter seine geleistete Arbeit nachweisen.

 

 

 

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Verein von KGV. Setze ein Lesezeichen zum Permalink.